Overview
- Das Landgericht Arnsberg wies die Klage des 63-jährigen Carl Clemens Veltins auf rund 30 Millionen Euro Erbe als unbegründet zurück.
- Richter bestätigten die Wirksamkeit des Testaments von Rosemarie Veltins aus dem Jahr 1994, das ihren Sohn enterbte.
- Carl Clemens hatte 1980 kurz nach seinem 18. Geburtstag schriftlich auf seinen Pflichtteil verzichtet und geltend gemacht, er sei damals müde und alkoholisiert gewesen.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.
- Die Veltins-Brauerei bleibt von der Familienstreitigkeit unberührt und erzielte 2024 einen Umsatz von 459 Millionen Euro bei 740 Mitarbeitern.