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Landgericht lehnt Erbschaftsklage von Veltins-Sohn ab

Der Pflichtteilsanspruch von Carl Clemens wurde wegen Verjährung zurückgewiesen.

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Ärger in Sauerländer Bierdynastie: Veltins-Erbe vor Arnsberger Landgericht
Gericht Symbolbild

Overview

  • Das Landgericht Arnsberg wies die Klage des 63-jährigen Carl Clemens Veltins auf rund 30 Millionen Euro Erbe als unbegründet zurück.
  • Richter bestätigten die Wirksamkeit des Testaments von Rosemarie Veltins aus dem Jahr 1994, das ihren Sohn enterbte.
  • Carl Clemens hatte 1980 kurz nach seinem 18. Geburtstag schriftlich auf seinen Pflichtteil verzichtet und geltend gemacht, er sei damals müde und alkoholisiert gewesen.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.
  • Die Veltins-Brauerei bleibt von der Familienstreitigkeit unberührt und erzielte 2024 einen Umsatz von 459 Millionen Euro bei 740 Mitarbeitern.